Förderung für Kleinst- und Kleinunternehmen
Wie bereits vor einiger Zeit angekündigt, kann ab sofort die Energiekostenpauschale von Klein- und Kleinstunternehmen beantragt werden.
Gefördert werden Klein- und Kleinstunternehmen mit einem Mindestjahresumsatz von 10.000 € und einem Höchstjahresumsatz von 400.000 €.
Den Leitfaden zur Beantragung und den Selbst-Check finden Sie unter www.energiekostenpauschale.at .Den Antrag stellen Sie über das USP (Unternehmensserviceportal) www.usp.gv.at
Hinweis aus den FAQ zur Antragstellung: Die Förderung muss vom Unternehmen selbst beantragt werden. Der Steuerberater bzw. die Steuerberaterin kann das Ansuchen nicht stellvertretend für Klienten einreichen.
Für offene Fragen steht ausschließlich die Hotline-Nummer +43 1 890 80 6776 (Mo bis Do von 8:30 bis 17:00 Uhr und Fr von 8:30 bis 14:00 Uhr) zur Verfügung.
Kontaktieren Sie uns
Ob Steuerberatung, Buchhaltung oder Lohnverrechnung:
Wir sind sehr gerne für Sie da!