Kleinunternehmergrenze

Die Kleinunternehmergrenze wurde auf EUR 55.000,00 Umsatz „brutto“ erhöht!

Wird diese Grenze in einem Kalenderjahr überschritten, hat es für dieses Kalenderjahr „keine“ Auswirkung. Die Toleranzregelung liegt bei 10% somit max. EUR 60.500,00. Bei Überschreitung dieser Grenzen ist dann die Kleinunternehmerregelung im Folgejahr nicht mehr möglich!

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