Corona-Hilfen ab Juli 2021
Die österreichische Bundesregierung beschloss weitere Corona-Hilfen, nachfolgend die wichtigsten Neuerungen ab Juli 2021:
- Der Ausfallsbonus wird für drei Monate verlängert und kann bis September 2021 beantragt werden. Unternehmen, die, verglichen mit dem gleichen Monat vor Corona, mehr als 50% Umsatzausfall hatten, sind anspruchsberechtigt. Bezüglich Dividenden, Boni und Kündigungen gelten die gleichen Konditionen wie beim Fixkostenzuschuss, allerdings werden die Zahlungen nun mit den Mitteln aus der Kurzarbeit kombiniert.
- Für Kleinunternehmer wird der Härtefallfonds um weitere drei Monate verlängert. Auch hier kann nur derjenige beantragen, der einen Umsatzverlust von min. 50% zum Vergleichsmonat vorzuweisen hat.
- Für Künstler wird analog dazu die Möglichkeit geschaffen, um eine Überbrückungsfinanzierung beim Überstützungsfonds für Non-Profit-Organisationen (NPO) bis zum Jahresende anzusuchen.
- Der Fixkostenzuschuss läuft hingegen mit Ende Juni 2021 aus.
- Die staatlichen Garantien für Haftungsrahmen gelten bis Ende Dezember 2021.
- Der Verlustersatz wird ebenfalls bis Jahresende verlängert, wobei auch hier (analog zu Ausfallbonus und Härtefallfonds) ein 50%iger Umsatzausfall als Kriterium gilt.
- Des Weiteren bleibt für 2021 die Umsatzsteuerbefreiung für Masken und Desinfektionsmittel.
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