ENGERGIEKOSTENZUSCHUSS: Änderung Voranmelde- und Antragsfristen, Pauschalmodell
Wir haben folgende Information von der AWS erhalten: Die Fristen für die Voranmeldung und Antragstellung werden geändert und sind in den folgenden Zeiträumen möglich:
ACHTUNG: Die Voranmeldung und Antragstellung kann nur von Ihnen persönlich gestellt werden!!
Voranmeldung: vom 07.11.2022 bis 28.11.2022
Antragstellung: vom 29.11.2022 bis 15.02.2023 (Eine Antragstellung ist nur nach erfolgter Voranmeldung möglich!)
Diese Informationen sind auch auf der AWS-Homepage www.aws.at abrufbar! (zum Ablaufplan)
Weiters informiert die AWS, dass in Ergänzung zum Energiekostenzuschuss ein Pauschalförderungsmodell in Ausarbeitung ist: Dies ermöglicht Unternehmen, deren Energiemehrkosten im Zeitraum 01.02.2022 bis 30.09.2022 nicht mehr als € 6.666,00 ausmachen (und daher unter die Mindestgrenze von € 2.000,00 Zuschussbetrag gem. aws Energiekostenzuschuss fallen) einen Zuschuss zu beantragen. HINWEIS: Es handelt sich dabei um eine ergänzende Maßnahme – eine Voranmeldung zum aws Energiekostenzuschuss ist daher für die betroffenen Unternehmen NICHT erforderlich. Informationen zu dieser ergänzenden Maßnahme werden nach Ausarbeitung zur Verfügung gestellt.
Sobald wir weitere Details erhalten bzw. die Richtlinie veröffentlicht ist, informieren wir Sie zeitnah.
BMF – Erlass zur aktuellen Zinserhöhung
Das BMF hat aufgrund der jüngsten Leitzinssatzerhöhung der EZB um 0,75 Prozentpunkte neuerlich einen Erlass über die Höhe der Zinssätze für Stundungs-, Aussetzungs-, Anspruchs-, Beschwerde- und Umsatzsteuerzinsen gem. BAO mit entsprechenden Zinssatzanpassungen veröffentlicht.
Der Basiszinssatz beträgt nun 1.38%. Daraus ergibt sich mit Wirksamkeit ab 02.11.2022 ein Zinssatz in Höhe von 3,38 % !
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