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Klarstellung zur Teuerungsprämie:

In unserem Rundmail vom 08. August 2022 haben wir Sie über die Möglichkeit der Auszahlung der Teuerungsprämien an die Mitarbeiter informiert.

Nunmehr gibt es von seiten des BMF eine Konkretisierung über die Euro 3.000,00. Demnach können Euro 2.000,00 an die Mitarbeiter ausgezahlt werden (Einmalzahlung, Teilbeträge, Höhe nach eigenem Ermessen).

Für die Auszahlung der weiteren Euro 1.000,00 muss eine lohngestaltende Vorschrift vorliegen. D.h. es muss eine sachliche Begründung vorliegen, für welche Gruppe die Auszahlung zu erfolgen hat.

Es können hier auch soziale Kriterien für die Bildung einer steuerlich relevanten Gruppe herangezogen werden (z.B. gruppenweise Staffelung nach Familienstand und/oder Anzahl etwaiger Kinder).

Wichtig ist, dass Sie – sofern Sie Ihren Mitarbeitern eine solche Prämie gewähren möchten – bitte der Lohnverrechnung Bescheid geben –  da die Teuerungsprämie am Lohnzettel ausgewiesen werden muss!

Kontaktieren Sie uns

 

Ob Steuerberatung, Buchhaltung oder Lohnverrechnung:
Wir sind sehr gerne für Sie da!