Sachbezüge KFZ, Wohnungen, etc.

Sachbezüge bei KFZ und Dienstwohnungen stehen verstärkt im Fokus der Finanzämter und Krankenkassen!

Wir bitten Sie daher, Ihre derzeitige Regelung bezüglich der KFZ-Nutzung bzw. Dienstwohnung genau anschauen, um sicherzustellen, dass sie den aktuellen steuerlichen Bestimmungen entspricht.

Bei Dienstwohnungen wurde die m2-Grenze ab 01.01.2025 angehoben. Kein Sachbezug bei Dienstwohnungen bis 35 m2. Gemeinschaftsflächen werden aliquotiert.

Kontaktieren Sie uns

 

Ob Steuerberatung, Buchhaltung oder Lohnverrechnung:
Wir sind sehr gerne für Sie da!

Leave a Reply

Wir bitten um Beachtung
Unsere Kanzlei ist in der Zeit vom 23.12.2025 – 12:30 Uhr bis einschließlich 06.01.2026 geschlossen!
Wir bedanken uns für die vertrauensvolle Zusammenarbeit und wünschen Ihnen ein frohes Weihnachtsfest sowie Gesundheit, Glück und Erfolg für das neue Jahr!
Wir bitten um Beachtung
Unsere Kanzlei ist in der Zeit vom 23.12.2025 – 12:30 Uhr bis einschließlich 06.01.2026 geschlossen!
Wir bedanken uns für die vertrauensvolle Zusammenarbeit und wünschen Ihnen ein frohes Weihnachtsfest sowie Gesundheit, Glück und Erfolg für das neue Jahr!
logo-schlegl-steuerbeartungsgmbh
Datenschutz-Übersicht

Diese Website verwendet Cookies, damit wir dir die bestmögliche Benutzererfahrung bieten können. Cookie-Informationen werden in deinem Browser gespeichert und führen Funktionen aus, wie das Wiedererkennen von dir, wenn du auf unsere Website zurückkehrst, und hilft unserem Team zu verstehen, welche Abschnitte der Website für dich am interessantesten und nützlichsten sind.