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Sachbezüge KFZ, Wohnungen, etc.

Sachbezüge bei KFZ und Dienstwohnungen stehen verstärkt im Fokus der Finanzämter und Krankenkassen!

Wir bitten Sie daher, Ihre derzeitige Regelung bezüglich der KFZ-Nutzung bzw. Dienstwohnung genau anschauen, um sicherzustellen, dass sie den aktuellen steuerlichen Bestimmungen entspricht.

Bei Dienstwohnungen wurde die m2-Grenze ab 01.01.2025 angehoben. Kein Sachbezug bei Dienstwohnungen bis 35 m2. Gemeinschaftsflächen werden aliquotiert.

Kontaktieren Sie uns

 

Ob Steuerberatung, Buchhaltung oder Lohnverrechnung:
Wir sind sehr gerne für Sie da!

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