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Airbnb, booking.com und Co

Seit 1.1.2023 sind Digitale Plattformen (z.B. Willhaben, Airbnb, booking.com, etc.) verpflichtet, verschiedene Informationen wie Umsatzzahlen usw. an das Finanzamt zu melden. Eine korrekte Besteuerung dieser Tätigkeiten ist dann obligatorisch.

Wir benötigen daher die genauen Abrechnungsbelege zur steuerlichen korrekten Behandlung!

Kontaktieren Sie uns

 

Ob Steuerberatung, Buchhaltung oder Lohnverrechnung:
Wir sind sehr gerne für Sie da!

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