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Anpassung der Größenmerkmale für Kapitalgesellschafen

Die Größenmerkmale für Kapitalgesellschaften sollen gemäß EU-Vorgabe spätestens per 24.12.2024 um zumindest 25% angehoben werden. Die Umsetzung in Österreich lässt weiterhin auf sich warten. Die neuen Schwellenwerte gelten für Geschäftsjahre, welche per 01.01.2024 oder später beginnen. In diesem Zusammenhang sind für die Betrachtung des Jahres 2024 die neuen Werte auf die beiden vorangegangenen Geschäftsjahre anzuwenden. Folgende Werte werden voraussichtlich beschlossen:

  • Die betreffenden Grenzwerte für die Abschlussprüfungspflicht
    • Eine mittlere Gesellschaft besteht ab Überschreiten von 2 der 3 folgenden Merkmale:
    • Bilanzsumme: 6,25 Mio €
    • Umsatzerlöse: 12,5 Mio €
    • Arbeitnehmer: 50

 

  • Die betreffenden Grenzwerte für die Pflicht zur Erstellung eines Nachhaltigkeitsberichts
    • Eine große Gesellschaft besteht ab Überschreiten von 2 der 3 folgenden Merkmale:
    • Bilanzsumme: 25,00 Mio €
    • Umsatzerlöse: 50 Mio  €
    • Arbeitnehmer: 250

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