Skip to main content

Aufbewahrungsfristen

Ab 1.1.2025 können Belege des Jahres 2017 in der Regel vernichtet werden. Hier noch eine Übersicht mit den wichtigsten Unterlagen:

Die Aufbewahrungspflicht beträgt 7 Jahre bei:

  • Buchhaltungsunterlagen
  • Belege/Rechnungen
  • Fixkostenzuschuss I; 800.000
  • Ausfallsbonus I, II, III
  • Verlustersatz
  • Härtefallfond

Die Aufbewahrungspflicht beträgt 10 Jahre bei:

  • Unterlagen iZm mit elektronisch erbrachten Leistungen, Telekommunikations-, Rundfunk- und Fernsehleistungen, die an Nichtunternehmer in EU-Mitgliedstaaten erbracht werden und für den -One-Stopp-Shop (OSS) in Anspruch genommen wird
  • Aufzeichnungen von Plattformen iZm der Plattformhaftung
  • Folgende COVID-19 Unterstützungen:
    • AWS Investitionsprämie
    • Kurzarbeiterhilfe
    • Härtefallfonds Phase 1
    • Energiekostenzuschuss

Die Aufbewahrungspflicht beträgt 22 Jahre bei:

  • Unterlagen iZm Grundstücken gem. Umsatzsteuergesetz

Kontaktieren Sie uns

 

Ob Steuerberatung, Buchhaltung oder Lohnverrechnung:
Wir sind sehr gerne für Sie da!

Leave a Reply

logo-schlegl-steuerbeartungsgmbh
Datenschutz-Übersicht

Diese Website verwendet Cookies, damit wir dir die bestmögliche Benutzererfahrung bieten können. Cookie-Informationen werden in deinem Browser gespeichert und führen Funktionen aus, wie das Wiedererkennen von dir, wenn du auf unsere Website zurückkehrst, und hilft unserem Team zu verstehen, welche Abschnitte der Website für dich am interessantesten und nützlichsten sind.