Aufbewahrungsfristen
Ab 1.1.2025 können Belege des Jahres 2017 in der Regel vernichtet werden. Hier noch eine Übersicht mit den wichtigsten Unterlagen:
Die Aufbewahrungspflicht beträgt 7 Jahre bei:
- Buchhaltungsunterlagen
- Belege/Rechnungen
- Fixkostenzuschuss I; 800.000
- Ausfallsbonus I, II, III
- Verlustersatz
- Härtefallfond
Die Aufbewahrungspflicht beträgt 10 Jahre bei:
- Unterlagen iZm mit elektronisch erbrachten Leistungen, Telekommunikations-, Rundfunk- und Fernsehleistungen, die an Nichtunternehmer in EU-Mitgliedstaaten erbracht werden und für den -One-Stopp-Shop (OSS) in Anspruch genommen wird
- Aufzeichnungen von Plattformen iZm der Plattformhaftung
- Folgende COVID-19 Unterstützungen:
- AWS Investitionsprämie
- Kurzarbeiterhilfe
- Härtefallfonds Phase 1
- Energiekostenzuschuss
Die Aufbewahrungspflicht beträgt 22 Jahre bei:
- Unterlagen iZm Grundstücken gem. Umsatzsteuergesetz
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