Skip to main content

Aufbewahrungsfristen

Ab 1.1.2025 können Belege des Jahres 2017 in der Regel vernichtet werden. Hier noch eine Übersicht mit den wichtigsten Unterlagen:

Die Aufbewahrungspflicht beträgt 7 Jahre bei:

  • Buchhaltungsunterlagen
  • Belege/Rechnungen
  • Fixkostenzuschuss I; 800.000
  • Ausfallsbonus I, II, III
  • Verlustersatz
  • Härtefallfond

Die Aufbewahrungspflicht beträgt 10 Jahre bei:

  • Unterlagen iZm mit elektronisch erbrachten Leistungen, Telekommunikations-, Rundfunk- und Fernsehleistungen, die an Nichtunternehmer in EU-Mitgliedstaaten erbracht werden und für den -One-Stopp-Shop (OSS) in Anspruch genommen wird
  • Aufzeichnungen von Plattformen iZm der Plattformhaftung
  • Folgende COVID-19 Unterstützungen:
    • AWS Investitionsprämie
    • Kurzarbeiterhilfe
    • Härtefallfonds Phase 1
    • Energiekostenzuschuss

Die Aufbewahrungspflicht beträgt 22 Jahre bei:

  • Unterlagen iZm Grundstücken gem. Umsatzsteuergesetz

Kontaktieren Sie uns

 

Ob Steuerberatung, Buchhaltung oder Lohnverrechnung:
Wir sind sehr gerne für Sie da!

Leave a Reply