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Bundesweiter Lockdown

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

Österreich befindet sich seit heute, 22.11.2021, erneut in einem bundesweiten Lockdown. Folgende staatliche Unterstützungen für betroffene Unternehmen wurden bereits angekündigt:

  • Ausfallsbonus (November 2021 bis März 2022): Voraussetzung ist ein Umsatzeinbruch von mindestens 40 Prozent, die Ersatzrate beträgt je nach Branche zwischen 10 und 40 Prozent des Umsatzrückgangs (max. Rahmen von EUR 2,3 Mio.). Die Antragstellung ist ab 16. Dezember 2021 möglich.
  • Verlustersatz (Jänner bis März 2022): Ab 40 Prozent Umsatzeinbruch (zum Vergleichsmonat 2019) mit einem maximalen Rahmen von 12 Mio. Euro und einer Ersatzrate von 70 bis 90 Prozent des Verlustes. Die Beantragung erfolgt ab Anfang 2022.
  • Kurzarbeit: Nettoeinkommensersatz von 80 bis 90 Prozent bis 31.12.2021.
  • Der Veranstalterschutzschirm (Antragstellung bis 30. Juni 2022 für Veranstaltungen bis 30. Juni 2023) wird verlängert.
  • Garantien (bis Juni 2022) werden ebenso verlängert wie Sofortmaßnahmen in Form von Steuerstundungen und –herabsetzungen.
  • Verlängerung des Härtefallfonds für Klein- und Kleinstunternehmen (November 2021 bis März 2022): Ab 40 Prozent Einkommensrückgang Ersatzrate von 80 Prozent des Nettoeinkommenentgangs zuzüglich 100 Euro (zwischen 600 und 2000 Euro).

Außerdem besteht die Möglichkeit der Dienstfreistellung für Arbeitnehmer mit Vorerkrankungen. Ebenfalls kann Sonderbetreuungszeit in Anspruch genommen sowie die Freistellung von Schwangeren ermöglicht werden.

Dieser Überblick dient als Erstinformation und erfolgt ohne Anspruch auf Vollständigkeit.  Gerne informieren wir Sie sobald wir nähere Informationen erhalten.

Kontaktieren Sie uns

 

Ob Steuerberatung, Buchhaltung oder Lohnverrechnung:
Wir sind sehr gerne für Sie da!

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