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CORONAPRÄMIEN 2021

Wie bereits vergangenes Jahr wurde am 17.12.2021 im Nationalrat die Abgabenfreiheit von Coronaprämien für 2021 beschlossen. Dies ermöglicht bis zu EUR 3.000,- pro Mitarbeiter „brutto für netto“ ohne weitere Lohnnebenkosten und ohne Auswirkungen auf das Jahressechstel auszubezahlen.

 

Folgende Voraussetzungen müssen dafür erfüllt sein:

 

  • Die Prämien oder Bonuszahlungen werden aufgrund der Covid-19-Krise für das Kalenderjahr 2021 gewährt.
  • Die Gewährung erfolgt bis Februar 2022.
  • Es muss sich um zusätzliche Zahlungen handeln, die ausschließlich im Hinblick auf die Coronakrise geleistet werden und bisher nicht gewährt wurden.
  • Die Coronaprämien sind nicht auf bestimmte Branchen und nicht auf systemrelevante Berufe beschränkt. Sie können auch für Zeiten von Kurzarbeit gewährt werden.
  • Die Coronaprämien können in Geld, aber auch in Form von Gutscheinen geleistet werden.

 

Falls Sie beabsichtigen, Ihren Mitarbeitern eine abgabenfreie Coronaprämie für 2021 zu gewähren, geben Sie uns bitte ehestmöglich Bescheid, um dies in der Lohnverrechnung zu berücksichtigen. Vielen Dank!

Kontaktieren Sie uns

 

Ob Steuerberatung, Buchhaltung oder Lohnverrechnung:
Wir sind sehr gerne für Sie da!

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Wichtige Information

Sehr geehrte Damen und Herren,

unsere Kanzlei ist am Donnerstag, den 05.10. und Freitag, den 06.10.2023 geschlossen!. Ihre Mails werden nicht gelesen oder weitergeleitet.

Lohnverrechnung – Anmeldung von DienstnehmerInnen:

Sollten Sie eine Dienstnehmer Anmeldung an diesen Tagen bei der ÖGK benötigen, möchten wir Sie bitten das Formular „Vor-Ort-Anmeldung“ zu nutzen.

Die Anmeldung und Ausfüllhilfe finden Sie unter: https://www.gesundheitskasse.at/cdscontent/?contentid=10007.821291&portal=oegkdgportal 

Mit freundlichen Grüßen
Das Team der Schlegl Steuerberatungs GmbH

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Die Anmeldung und Ausfüllhilfe finden Sie unter: https://www.gesundheitskasse.at/cdscontent/?contentid=10007.821291&portal=oegkdgportal 

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Das Team der Schlegl Steuerberatungs GmbH