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Energiekostenpauschale für Kleinst- und Kleinunternehmen

Mit der Energiekostenpauschale hilft die Bundesregierung Kleinst- und Kleinunternehmen dabei, die hohen Energiekosten zu bewältigen.

Sie ist eine Pauschalförderung in Höhe zwischen 110 € und 2.475 € und wird abhängig von der Branche und dem Jahresumsatz berechnet. Die Energiekostenpauschale kann rückwirkend für das Jahr 2022 beantragt werden.

 

Gefördert werden Klein- und Kleinstunternehmen mit einem Mindestjahresumsatz von 10.000 € und einen Höchstjahresumsatz von 400.000 €. Die Förderung erfolgt nach der De-minimis-Richtlinie der EU.

Wer erhält eine Energiekostenpauschale?

  • Bestehende Unternehmen mit Betriebsstätte in Österreich
  • Jahresumsatz für das Kalenderjahr 2022 von mindestens 10.000 € und höchstens 400.000 €
  • Ausgenommen sind öffentliche Unternehmen, Gebietskörperschaften, Unternehmen aus den Sektoren Energie, Finanz- sowie Versicherungswesen; Realitätswesen und Landwirtschaft sowie freie Berufe und politische Parteien und deren Unternehmen.

 

Seit 17.04. ist die eigene Website zur Energiekostenpauschale für Unternehmen unter www.energiekostenpauschale.at online. Dort sind alle Informationen zusammengefasst.

Weiters ist ein Selbst-Check unter der Website https://www.energiekostenpauschale.at/#selbst-check verfügbar, mit dem Unternehmen prüfen können, ob sie die Voraussetzungen für eine Einreichung zur Energiekostenpauschale erfüllen.

 

ACHTUNG: den Selbst-Check können nur Sie selbst mit Ihrer Handy-Signatur bzw. ID Austria durchführen!

 

Die Beantragung erfolgt über www.usp.gv.at

Voraussetzung für die Beantragung der Energiekostenpauschale ist:

  • Eine gültige Handy-Signatur bzw. ID Austria
  • Eine Registrierung Ihres Unternehmens im USP (Ist Ihr Unternehmen noch nicht registriert, kann dies über die Handy-Signatur oder Ihren FinanzOnline Zugang einfach durchgeführt werden)
  • Die Zuordnung des USP-Verfahrensrechts „Förderung beantragen“ für das Service „Energiekostenpauschale für Unternehmen“ durch die USP-Administratorin/den USP-Administrator Ihres Unternehmens
  • Eine korrekte Klassifikation Ihres Unternehmens gemäß seinem wirtschaftlichen Schwerpunkt durch die Statistik Austria (ÖNACE-Code)

Sind alle diese Voraussetzungen erfüllt, müssen Sie sich für Beantragung der Energiekostenpauschale nur noch mittels Handy-Signatur bzw. ID Austria im USP anmelden und dort das Service „Energiekostenpauschale für Unternehmen“ auswählen.

Ihr Antrag wird automatisiert geprüft, sofern der Antrag in Ordnung ist erfolgt die Auszahlung an die von Ihnen angegebene Bankverbindung.

Kontaktieren Sie uns

 

Ob Steuerberatung, Buchhaltung oder Lohnverrechnung:
Wir sind sehr gerne für Sie da!

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