Km-Geld
Die neue Kilometergeldverordnung tritt mit 01.01.2025 in Kraft und gilt für die berufliche Nutzung eines Kfz, Kraftrades oder Fahrrades (Dienstreise). Betrifft nicht die Strecke zwischen Wohnung und Arbeitsstätte!
- Der neue einheitliche Pauschalwert in RGV (ReiseGebührenVorschrift) iHv
- 0,50 €/km für alle Fahrzeugarten
- Für mitbeförderte Personen: 0,15 €/km
Berufliche Fahrradnutzung: Erhöhung von 1.500 km auf 3.000 km/Jahr
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