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Öffi-Ticket Neuregelung ab Juli 2021

Ab 01.07.2021 kann der Dienstgeber dem Dienstnehmer eine Wochen-, Monats- oder Jahreskarte für ein öffentliches Verkehrsmittel steuerfrei zur Verfügung stellen oder die Kosten hierfür steuerfrei ersetzen, sofern die Karte „zumindest“ am Wohn- und/oder Arbeitsort gültig ist.

Voraussetzung für die Begünstigung ist, dass eine Kopie der Karte oder der Rechnung dem Dienstgeber vorgelegt wird, diese wird dem Lohnkonto beigefügt. Das begünstigte Ticket kann auch für Dienstreisen verwendet werden, ein zusätzlicher Kostenersatz kommt dann jedoch nicht in Betracht.

Hat der Dienstnehmer bereits eine Jahreskarte, deren Gültigkeit noch andauert, gilt die neue steuerliche Begünstigung erst ab dem Zeitpunkt der Verlängerung. Der Dienstgeber kann den Zuschuss auch monatlich mit der Gehaltsauszahlung gewähren.

Wird das Ticket für das gesamte Bundesland ausgestellt, übernimmt der Dienstgeber nur einen Teil der Kosten, nämlich jenen für die Wegstrecke zwischen Wohnung und Arbeitsplatz.

Die Streckenkarte ist auch übertragbar, hierfür anfallende Zusatzkosten trägt der Dienstnehmer selbst.

Bleibt die Jahreskarte bei einer etwaigen Beendigung des Dienstverhältnisses aufrecht, handelt es sich um einen Vorteil aus dem Dienstverhältnis und wird anteilig im Monat der Beendigung aliquot versteuert.

Das bisherige „Jobticket“ (Werkverkehr mit Massenbeförderungsmitteln) für die Strecke Wohnung-Arbeitsstätte bleibt weiterhin begünstigt.

Achtung: Die Beitragsfreiheit bezieht sich nur auf den Ersatz der Kosten für Fahrten des Dienstnehmers zwischen Wohnung und Arbeitsplatz! Die Nichtsteuerbarkeit gilt außerdem für die Kommunalsteuer, den Dienstgeberbeitrag und den Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag.

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