Rechnungsmerkmale
Folgende Erleichterung gelten für Kleinbetragsrechnungen bis zu einem Gesamtbetrag von EUR 400,00: hier sind nur 6 Angaben erforderlich:
- Ausstellungsdatum
- Name und Anschrift des liefernden oder leistenden Unternehmers
- Menge und handelsübliche Bezeichnung der gelieferten Gegenstände oder die Art und der Umfang der sonstigen Leistung
- Tag der Lieferung oder sonstigen Leistung oder der Zeitraum, über den sich die Leistung erstreckt
- Entgelt und der Steuerbetrag für die Lieferung oder sonstige Leistung in einer Summe
- Steuersatz
Dieselben Erleichterungen gelten ab 2025 für alle Kleinunternehmer unabhängig vom Gesamtbetrag der Rechnung, d.h. auch wenn die Grenze für Kleinbetragsrechnungen von EUR 400,00 überschritten wird.
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