Reduzierte Umsatzsteuersätze (5%) enden mit 31.12.2021!
Laut Finanzministerium ist der begünstigte Steuersatz in Gastronomie, Beherbergung, Kultur und Publikationen von 5 % bis einschließlich 31.12.2021 befristet.
Somit gelten ab 2022 wieder die früheren Umsatzsteuersätze.
Bitte veranlassen Sie die Änderung des Steuersatzes in Ihrem Kassen- und Rechnungssystem, sofern Sie nicht bereits von Ihrem Kassenhersteller bzw. IT-Spezialisten informiert wurden.
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