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Reduzierte Umsatzsteuersätze (5%) enden mit 31.12.2021!

Laut Finanzministerium ist der begünstigte Steuersatz in Gastronomie, Beherbergung, Kultur und Publikationen von 5 % bis einschließlich 31.12.2021 befristet.

Somit gelten ab 2022 wieder die früheren Umsatzsteuersätze.

Bitte veranlassen Sie die Änderung des Steuersatzes in Ihrem Kassen- und Rechnungssystem, sofern Sie nicht bereits von Ihrem Kassenhersteller bzw. IT-Spezialisten informiert wurden.

Kontaktieren Sie uns

 

Ob Steuerberatung, Buchhaltung oder Lohnverrechnung:
Wir sind sehr gerne für Sie da!

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Wichtige Information

Sehr geehrte Damen und Herren,

unsere Kanzlei bleibt am Fenstertag Freitag, den 09.06.23 geschlossen. Ihre Mails werden nicht gelesen oder weitergeleitet.

Lohnverrechnung – Anmeldung von DienstnehmerInnen:

Sollten Sie eine Dienstnehmer Anmeldung an diesen Tagen bei der ÖGK benötigen, möchten wir Sie bitten das Formular „Vor-Ort-Anmeldung“ zu nutzen.

Die Anmeldung und Ausfüllhilfe finden Sie unter: https://www.gesundheitskasse.at/cdscontent/?contentid=10007.821291&portal=oegkdgportal 

Mit freundlichen Grüßen
Das Team der Schlegl Steuerberatungs GmbH

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Das Team der Schlegl Steuerberatungs GmbH