Registrierkassen Benutzer: Jahresbeleg Prüfung bis 15. Februar 2022
Der Monatsbeleg für Dezember ist gleichzeitig der Jahresbeleg. Der Jahresbeleg ist spätestens am 31.12.2021 bzw. am letzten Tag der getätigten Umsätze zu erstellen. Der QR-Code am Jahresbeleg muss sichtbar bleiben und darf „nicht“ vernichtet werden.
Klassische Registrierkasse: Übermitteln Sie uns den Jahresbeleg – wir übernehmen für Sie die Prüfung und Übermittlung des Prüfungsergebnisses an das Finanzamt
Webservice Kassensysteme: Die Kasse übermittelt automatisch den Jahresbeleg an das Finanzamt. Falls Sie diese Möglichkeit nutzen, muss der Jahresbeleg nicht ausgedruckt werden.
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