Sicherheitsüberprüfung im Zahlungsverkehr der Banken ab 09.10.2025
Wir möchten Sie darüber informieren, dass am 09.10.2025 Maßnahmen zur „Verification of Payee“ (Empfängerverifizierung) im Zahlungsverkehr eingeführt werden. Ziel ist es, Zahlungen sicherer zu machen und Fehlüberweisungen oder Betrug durch falsch angegebene Kontodaten zu vermeiden.
Bei den Banken wird vor Ausführung einer Überweisung überprüft, ob der angegebene Kontoinhaber mit dem Namen des Zahlungsempfängers übereinstimmt. Stimmen die Angaben nicht überein, kann die Zahlung verzögert, zurückgewiesen oder eine Warnmeldung angezeigt werden.
Was bedeutet das für Sie?
Bitte achten Sie darauf, bei Überweisungen den korrekten Namen des Empfängers anzugeben – genau so, wie er bei der Bank hinterlegt ist. Auch bei Zahlungen an unsere Kanzlei bitten wir um sorgfältige Eingabe der Empfängerdaten: Schlegl Steuerberatungs GmbH
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