Steuerfreie Weihnachtsgutscheine 2021
Da heuer erneut viele betriebliche Weihnachtsfeiern nicht stattfinden werden können, wurde beschlossen, wie bereits 2020 eine temporäre Gutscheinregelung als Ersatz zu schaffen: Dienstgeber können ihren Mitarbeitern Gutscheine im Wert von bis zu € 365,- abgabenfrei schenken, falls der Freibetrag für die Teilnahme an Betriebsveranstaltungen im Jahr 2021 noch nicht ausgeschöpft worden ist. Die Gutscheine müssen im Zeitraum 1. November 2021 bis 31. Jänner 2022 ausgegeben werden.
Diese „Weihnachtsfeierersatz-Gutscheine“ lassen den Freibetrag für Sachzuwendungen (bis zu € 186,- jährlich pro Dienstnehmer) unberührt, d.h. dass die beiden Höchstbeträge (€ 365,- und € 186,-) voraussichtlich auch in einem Gutschein kumuliert werden können. Die Sachzuwendungen sind auch kommunalsteuerfrei und von DB und DZ befreit.
Achtung: Gutscheine und Sachzuwendungen, die in Bargeld abgegolten werden können, fallen nicht unter die Steuerbefreiung!
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