Steuerfreie Weihnachtsgutscheine 2021
Diese „Weihnachtsfeierersatz-Gutscheine“ lassen den Freibetrag für Sachzuwendungen (bis zu € 186,- jährlich pro Dienstnehmer) unberührt, d.h. dass die beiden Höchstbeträge (€ 365,- und € 186,-) voraussichtlich auch in einem Gutschein kumuliert werden können. Die Sachzuwendungen sind auch kommunalsteuerfrei und von DB und DZ befreit.
Achtung: Gutscheine und Sachzuwendungen, die in Bargeld abgegolten werden können, fallen nicht unter die Steuerbefreiung!
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