Überprüfung der UID-Nummer
(Auszug: https://wko.at/uid-nummer-umsatzsteuer-identifikationsnummer)
Bei Umsätzen im Binnenmarkt ermöglicht die Verwendung der UID-Nummer durch die beteiligten Unternehmen umsatzsteuerfreie Lieferungen oder die Verlagerung des Leistungsortes bei bestimmten Leistungen.
Das Vorliegen einer korrekten UID-Nummer ist eine der Voraussetzungen für die Umsatzsteuerfreiheit einer innergemeinschaftlichen Lieferung.
Achtung: Seit 1.1.2020 ist bei innergemeinschaftlichen Lieferungen die gültige UID-Nummer des Empfängers die materiell-rechtliche Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Steuerfreiheit.
Liegt zum Zeitpunkt der Lieferung keine gültige UID-Nummer des Empfängers vor, ist die innergemeinschaftliche Lieferung als steuerpflichtige Lieferung zu behandeln.
Aus diesem Grund sind Unternehmer dringend angehalten die Richtigkeit der UID-Nummer ihrer Geschäftspartner im Inland und innerhalb der EU regelmäßig zu überprüfen. Dies kann über Finanz-Online oder über eine MIAS-Selbstabfrage bei der Europäischen Union geschehen.
Wurde die UID-Nummer überprüft, kann sich der Anfragende auf die Gültigkeit verlassen. Die Steuerfreiheit einer innergemeinschaftlichen Lieferung kann nicht wegen einer sich nachträglich als falsch herausgestellten UID-Nummer aberkannt werden.
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