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Verlängerung COVID – Förderungen

Ausfallbonus NEU für 07-09/2021

Für die Monate Juli bis September 2021 ist es betroffenen Unternehmen möglich, erneut einen Antrag zum Ausfallbonus („Ausfallbonus II“) zu stellen, allerdings wurden die bisherigen Anforderungen wesentlich verschärft.

Die wichtigsten Eckpunkte aus der neuen Verordnung des Finanzministeriums:

  • Für den prozentuellen Umsatzausfall galten bisher 40% als Grenzwert, nun sind es 50%.
  • Die Ersatzrate ist nach dem branchenspezifischen Rohertrag gestaffelt.
  • Es gibt kein Vorschusselement mehr aufgrund fehlender Verknüpfung zum
    Fixkostenzuschuss.
  • Die monatliche Deckelung beträgt € 80.000,- (bisher waren es 30.000,-).
  • Neu ist auch eine Deckelung mit der Kurzarbeit.
  • Die Dividenden- und Bonusregelungen sind gleich wie beim Fixkostenzuschuss € 800.000,-.
  • Die Antragstellung ist ab 16. August 2021 möglich bis zum viertfolgenden Monat.

Verlustersatz NEU 07-12/2021

Verlängerung des Verlustersatzes um weitere 6 Monate von 1. Juli bis 31. Dezember 2021 per Verordnung.

Die wichtigsten Eckpunkte:

  • Mind. 50 % Umsatzausfall als Voraussetzung.
  • Deckelung bleibt bei EUR 10 Mio. unverändert.
  • Antragstellung in bis zu 2 Tranchen möglich, Tranche I: 16.8. bis 31.12.2021 und Tranche II: 1.1. bis 30.6.2022.

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